Tipps für sicheres Radfahren (gültig für alle Verkehrsteilnehmer)

Verkehrsregeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer;
Je dichter der Verkehr, umso wichtiger ist gegenseitige Rücksichtsnahme;

Beiträge zur Verkehrssicherheit muss jeder liefern: Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Kommune,....;

Im Zusammenhang mit dem Radverkehr sollten u.a. folgende Tipps beachtet werden:
Unterwegs mit dem Auto:
- angepasstes Tempo, nicht nur im Bereich von Schulen etc.;
- reichlicher Sicherheitsabstand und angepasstes Tempo beim Überholen von Radfahrern, insbesondere bei Wind und/oder Regen;
- zu beachten ist, dass bei Dunkelheit Radfahrer trotz Beleuchtung oft schlechter wahr zu nehmen sind;
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Unterwegs mit dem Rad:
- Das Fahrrad muss verkehrssicher sein (Bremsen, Beleuchtung, ...);
- Leuchtende Farben der Bekleidung etc. fördern die Wahrnehmung besonders durch den motorisierten Verkehr;
- auch hier ist das Fahren mit angepasster Geschwindigkeit geboten, insbesondere bei Wind und Nässe;
- ausreichender Abstand ist zu halten: parkende Autos, Bordsteinkanten, Fußgängern, Pfosten, ....;
- Fußwege müssen von radfahrenden Kindern bis 8 Jahre benutzt werden, bis 10 Jahre dürfen sie es;
- nur eine entsprechende Beschilderung erlaubt ansonsten die Benutzung des Fußweges zum Radfahren;
- vor allem an unübersichtlichen Stellen (z.B. Kurven) rechts halten;
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Zu Fuß unterwegs:
- nie die Fahrbahn "nach Gehör" überqueren (Radfahren ist leise!);
- Radwege sind keine Fußwege;
- Bei gemeinsamen Fuß/Radweg (d.h. Benutzungspflicht für Radler) können plötzliche Richtungsänderungen gefährlich werden;
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